( Herr H., 64 Jahre alt, pflegte 5 Jahre und lebt in Thüringen )
Meine Forderungen an Politik und Gesellschaft:
Herr H. fordert nun neben der Wiedereinführung von Notrufsystem und fehlenden Hilfs- und Pflegemitteln vor allem endlich die Akzeptanz und Anerkennung der notariellen Vorsorgevollmacht, damit er sich um seine Mutter ungehindert kümmern kann.
Die Mutter von Herrn H. ist demenzkrank. Sie wurde von einem ambulanten Pflegedienst betreut, da ihr Sohn als Maler und Stuckateurmeister/ Betriebswirt des Handwerks weit entfernt arbeitete. Häufig war er beruflich unterwegs in den verschiedenen europäischen Staaten, als ihn 2007 ein Anruf des Pflegedienstes seiner Mutter erreicht: „Wenn Sie nicht zu Ihrer Mutter kommen und sich um sie kümmern, wird Ihre Mutter sterben“. Er zog mit seiner Familie in die Heimatstadt seiner Mutter und war bereit, seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Er pflegte sie, damit sie zu Hause wohnen bleiben konnte, anstatt in ein Pflegeheim umziehen zu müssen. Dazu berechtigte ihn auch eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht der Mutter – so glaubte er.
Doch bevor die Familie von diesem Recht Gebrauch machen konnte, hat das Gericht in der Zeit seiner Abwesenheit bereits einen Berufsbetreuer bestimmt. Dieser kostete im Monat 150,00 bis 300,00 Euro, die von der Rente und dem Sparvermögen der Mutter bezahlt wurden. Der Betreuer aber kümmerte sich nicht: Zunächst wurde die Information über den Bescheid des Erhalts der Pflegestufe I der demenzerkrankten Frau und ihrem Sohn vorenthalten. Dann kam es später zu monatelangen Verzögerungen bei der Beantragung einer Höherstufung auf Pflegestufe II, die dann erst sieben Monate später von der Pflegekasse bewilligt werden konnte. Ein Verlust von 1760,00 Euro.
Der Mutter wurde zudem nur noch ein Haushaltsgeld in Höhe von 62,00 Euro (Nachweis: Haushaltsbuch) rechtlich zugesprochen und sie erhielt eine monatliche Rente von 1350,46 Euro. Herr H. musste daher seine Mutter mitversorgen, von Hartz IV und den Worten des AG Jena: “Das kann Herr H. aus Nächstenliebe tun“. Für die Pflege notwendige Hilfsmittel und Haushaltsgegenstände mussten von Herrn H. zunächst vorfinanziert werden. Der Hausnotruf für die pflegebedürftige Mutter wurde durch den gesetzlichen Betreuer abgeschafft. Ebenso fehlten ein Rollstuhl, ein Pflegebett und der Wohnberechtigungsschein, bis Herr H. die Initiative ergreift und sich um diese Dinge kümmerte. Die Rückerstattung erfolgte häufig erst nach sehr aufwändigen und langwierigen Nachfragen bei den entsprechenden Behörden und Gerichten. Mehr als 200,00 Euro mussten so aus eigener Tasche monatlich bezahlt werden.
Auf Widerstände stieß Herr H. auch, als er einen Schwerbehindertenausweis für seine Mutter bei der Stadtverwaltung beantragen wollte. Sie habe schon einen Ausweis ausgestellt bekommen, so wurde ihm von der Behörde mitgeteilt. Der Ausweis blieb unauffindbar. Das wiederholte Einklagen-Müssen von Rechtsansprüchen führte zusätzlich zu Kosten von insgesamt etwa 1.555,00 Euro. Der Klage aufgrund der mangelhaft ausgeführten Betreuung wurde inzwischen stattgegeben. Ein anderer, gesetzlicher Betreuer wurde bestimmt. Die notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht aber, in der die Mutter ihren Sohn benennt, wird bis heute vom Gericht ignoriert.
Für die Mutter von Herrn H. war es Lebensqualität, die sie über die Jahre der richterlich bestellten Betreuung durch ein Amtsgericht einbüßt. Wie z.B. den dringend notwendigen, bedarfsgerechten (behindertengerechten) Wohnraum, der ihr verweigert wurde. Denn die Wohnung, in der sie leben musste, war nur über ein fünfstöckiges Treppenhaus zu erreichen, bzw. zu verlassen. Ein kaum zu überwindendes Hindernis für diese Frau, die auf einen Rollstuhl angewiesen war. Und eine unzumutbare Situation für Herrn H., der seine Mutter in dringenden Fällen mit seiner ganzen Körperkraft durch das Treppenhaus tragen musste.
Durch die bestellte Betreuung ist es im Laufe der Jahre zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gekommen. Herr H. sagt: „Insgesamt ist uns ein Schaden von weit über 5.000,00 € bis jetzt entstanden.“ Wer kommt dafür auf? Geplant ist vom AG Jena die Einweisung in eine Pflegeeinrichtung, gegen ihren Willen.
( Bericht aus 2010 – Daten aktualisiert in 2014 – Frau H. verstarb in 2011 )