„36 Monate – flexibel nutzbar & Lohnersatzleistungen analog zum Elterngeld!“ fordert wir pflegen und diese Forderungen gingen an Politik & Arbeitgeber*innen .
FORDERUNGEN VON WIR PFLEGEN ZUR VEREINBARKEIT VON BERUF & PFLEGE:
???Mehr Zeitliche Flexibilität: Der zeitliche Anspruch beträgt insgesamt 36 Monate. Entscheidend ist, dass diese 36 Monate flexibel genutzt werden können. Denkbar sind sowohl einige längere als auch mehrere kürzere Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierungen. Da der Pflegeverlauf meist starken Veränderungen unterliegt, kann so ein passendes Modell für die jeweilige Lebenssituation gefunden werden. Es sollen dabei maximal 12 Monate für Vollfreistellungen zur Verfügung stehen.
???Finanzielle Entlastung: Wie beim Elterngeld gibt es für 36 Monate einen Lohnersatz von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens. Sofern das Einkommen nicht ausreicht um Armut zu verhindern, muss eine armutsfeste Mindestsicherung greifen.
PRESSEMITTEILUNG (08.02.2019) und FORDERUNGSCHREIBEN an Politik & Arbeitgeber*innen finden Sie hier oder auf unserer Webseite: https://www.wir-pflegen.net/projekte/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf/