GRUND-RENTE: Offener Brief an Arbeits-und Sozialminister Heil!

wir pflegen e.V. begrüßt die Initiative von Arbeits- und Sozialminister Heil zur Grundrente

 

In einem offenen Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil bekräftigt wir pflegen e.V. die Notwendigkeit einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung.

 

 

Der Vorschlag berücksichtigt auch die Leistungen pflegender Angehöriger bei der Berechnung der notwendigen 35. Beitragsjahre. 44 Prozent der pflegenden Angehörigen verfügen über weniger als 1.000 Euro Haushaltseinkommen im Monat (siehe Barmer Pflegereport 2018). Zudem sind die Rentenleistungen für pflegende Angehörige bislang kein wirksamer Schutz vor Altersarmut.

Der Ansatz einer Grund- oder Respektrente geht daher in die richtige Richtung. Allerdings müssen weitere Schritte folgen. Aus Sicht von wir pflegen e.V. muss die Rente generell armutsfest sein. Die Rentenleistungen für pflegende Angehörige müssen deutlich erhöht werden und ein Ende der Unterscheidung zwischen Ost- und Westbeiträgen ist dringend notwendig.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Lebensleistungen von pflegenden Angehörigen mit einem klaren Signal anzuerkennen.

+++ PRESSEMITTEILUNG VEREINBARKEIT BERUF & PFLEGE +++


                                      DAS VEREINBARKEITSBUDGET 

„36 Monate – flexibel nutzbar & Lohnersatzleistungen analog zum Elterngeld!“ fordert wir pflegen und diese Forderungen gingen an Politik & Arbeitgeber*innen .

 

FORDERUNGEN VON WIR PFLEGEN ZUR VEREINBARKEIT VON BERUF & PFLEGE:

???Mehr Zeitliche Flexibilität: Der zeitliche Anspruch beträgt insgesamt 36 Monate. Entscheidend ist, dass diese 36 Monate flexibel genutzt werden können. Denkbar sind sowohl einige längere als auch mehrere kürzere Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierungen. Da der Pflegeverlauf meist starken Veränderungen unterliegt, kann so ein passendes Modell für die jeweilige Lebenssituation gefunden werden. Es sollen dabei maximal 12 Monate für Vollfreistellungen zur Verfügung stehen.

???Finanzielle Entlastung: Wie beim Elterngeld gibt es für 36 Monate einen Lohnersatz von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens. Sofern das Einkommen nicht ausreicht um Armut zu verhindern, muss eine armutsfeste Mindestsicherung greifen.

PRESSEMITTEILUNG (08.02.2019) und FORDERUNGSCHREIBEN an Politik & Arbeitgeber*innen finden Sie hier oder auf unserer Webseite: https://www.wir-pflegen.net/projekte/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf/